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Willkommen beim Mieterbund Halle e. V.
Der Deutsche Mieterbund Halle e. V. wurde im April 1990 gegründet und seit Oktober 2022 sind wir nicht nur in Halle und Bernburg sondern auch in Aschersleben für Sie aktiv.
Aufgrund des Zusammenschlusses der Vereine Deutscher Mieterbund Halle & Umgebung e.V. und DMB Mieterverein Aschersleben und Umgebung e.V. sind wir nun eine schlagkräftige Organisation und ein starker Verein. Wir betreuen damit über 7.000 Mieterhaushalte in den genannten Einzugsbereichen.
Unser Verein ist ein parteipolitisch und religiös unabhängiger Zusammenschluss von Mieterinnen und Mietern zur Wahrnehmung ihrer Interessen. Zudem ist unser Verein Mitglied im Deutschen Mieterbund Sachsen-Anhalt e.V. und damit auch Mitglied im Deutschen Mieterbund e.V..
Unsere Mitglieder haben Anspruch auf juristische Beratung und Unterstützung in allen mietrechtlichen Belangen. Folgen Sie uns auf den nachfolgenden Seiten.
Aktuelles
Abweichende Öffnungszeiten am 04.10.2024 und 01.11.2024
Liebe Mitglieder, die Geschäftsstelle Halle nebst den Beratungsstellen bleiben an den Brückentagen 04.10. und 01.11.2024 geschlossen. Viele Dank für Ihr Verständnis.
Modernisierung bei Rauchwarnmeldern - erneute BGH-Entscheidung durch DMB Halle
Der Deutsche Mieterbund Halle e.V. hat erneut eine BGH-Entscheidung herbeigeführt.
Neben dem früheren Urteil bezüglich der (Nicht)Umlagefähigkeit der Mietkosten für Rauchwarnmelder in der Betriebskostenabrechnung herrscht nun endgültig Rechtsklarheit zum Thema Modernisierung bei Rauchwarnmeldern. Zitat aus dem Leitsatz des BGH-Urteils (Az. VIII ZR 213/21):
"Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt - anders als derer erstmaliger Einbau,...grundsätzlich keine Modernisierung im Sinne von § 555b BGB dar, wenn mit ihr eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung nicht verbunden ist"
Weiter wird ausgeführt, dass dies auch dann gilt, wenn die erstmalige Ausstattung weder zu einer zusätzlichen Belastung des Mieters mit Betriebskosten, noch zu einer Mieterhöhung geführt hat.
Rauchwarnmiete - endlich Klarheit!
Der BGH hat in einer nun veröffentlichten Entscheidung (Az. VIII ZR 379/20) entschieden, dass die Mietkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nicht umlagefähig sind.
Unsere Beratungsstellen
Geschäftsstelle Halle
Alter Markt 6
06108 Halle
Telefon: 0345 29296-6
Telefax: 0345 29296-89
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Beratungsstelle Aschersleben
Taubenstr. 1
06449 Aschersleben
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Beratungsstelle Bernburg
Kustrenaer Straße 62
06406 Bernburg
Telefon: 03471 314081
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